Der Bundesrat hat weitere Massnahmen getroffen, die seit Montag, 6. Dezember 2021, gelten.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Neu gilt für alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren.
Darunter fallen auch Trainings in Gruppen mit weniger als 30 Teilnehmenden.
Für nationale Turniere von Swiss Badminton gilt 3G bereits ab 12 Jahren.
Auf dem Spielfeld gilt keine Maskenpflicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen müssen aber ALLE Personen eine Maske tragen (auch bei zertifikatspflichtigen Anlässen).
Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben.
Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.
Antigentests sind neu nur noch 24h gültig, PCR-Tests weiterhin 72h.